Hier informieren wir Sie in Zukunft über alle für Niedersachsen relevanten Fördermaßnahmen und -programme. Sie finden die für Sie wichtigen Informationen darüber, was, wer und wie gefördert wird und wo Anträge zu stellen sind.
Die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen in Niedersachsen stellen ein wesentliches Potenzial zur Verbesserung der Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dar.
Um die dafür erforderlichen Kontakte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und vorrangig den niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verstärken und die Unternehmen dabei zu stützen, für Ihre Entwicklungen vermehrt das dort vorhandene Wissen zu nutzen, gewährt das Land Zuwendungen für Kurzberatungen durch Wissenschaftler.
Zuwendungen werden für Kurzberatungen gewährt, die dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Analyse oder Konkretisierung einer Problemstellung im Antrag stellenden Unternehmen einzusetzen oder die Probleme einer Lösung näher zu bringen.
Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen.
Die Betriebsstätten müssen in Niedersachsen liegen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung der Beratung besteht für die Unternehmen nicht. Als kleines oder mittleres Unternehmen gilt ein Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. EURO erreicht und nicht zu 25 v.H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam steht, die nicht KMU sind.